Coronavirus: Entschädigungen für Selbständigerwerbende (SE) und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren sowie auch Personen, die ihre Arbeit wegen Quarantänemassnahmen unterbrechen müssen
Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag, 20. März 2020 Massnahmen für Selbständigerwerbende und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren sowie auch Personen, die ihre Arbeit wegen Quarantänemassnahmen unterbrechen müssen, bekannt gegeben. Jetzt liegen das Anmeldeformular und die Merkblätter zu diesen Beschlüssen vor:
- Anmeldeformular "Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung"
- Merkblatt "Corona Erwerbsersatzentschädigung"
- Merkblatt "Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus"
Wir bitten alle, die einen Anspruch geltend machen wollen, die Merkblätter zu lesen, das Antragsformular auszufüllen und den SOVAR zusammen mit den erforderlichen Dokumenten elektronisch (info@sovar.ch) oder per Post (Sozialversicherungen Appenzell Ausserhoden, Neue Steig 15, Postfach 1047, 9102 Herisau) einzureichen.
Konsultieren Sie bitte regelmässig die Homepage der Sozialversicherungen Appenzell AusserrodenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Dort werden Sie aktuell über sämtliche die SOVAR betreffenden Massnahmen informiert.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Anmeldungformular - Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung (PDF, 36 kB) | Download | 0 | Anmeldungformular - Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung |
| Merkblatt - Erwerbsersatzentschädigung Corona (PDF, 355 kB) | Download | 1 | Merkblatt - Erwerbsersatzentschädigung Corona |
| Merkblatt - Information für AG und SE im Zusammenhang mit dem Coronavirus (PDF, 409 kB) | Download | 2 | Merkblatt - Information für AG und SE im Zusammenhang mit dem Coronavirus |