Meldung eines Gelegenheitsanlass und Verlängerung der Öffnungszeiten

Wer einen Gelegenheitsanlass (von beschränkter Dauer) betreiben will, indem alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, hat dem Gemeinderat eine schriftliche Meldung zu machen.
Bitte verwenden Sie dazu das offizielle Formular das Sie unten bei "Dokumente" finden.

Auch die Verlängerung der Sperrzeiten (Öffnungszeiten) sind der Gemeindekanzlei schriftlich zu melden und sind bewilligungspflichtig (Art. 7 Abs. 3 GGV). Die Verlängerung der Sperrzeiten wird von der Gemeindekanzlei nur sehr zurückhalten gewährt.
Bitte verwenden Sie dazu das offizielle Formular das Sie unten bei "Dokumente" finden.

Die Gesuche müssen mindestens eine Woche vor dem Anlass eingereicht werden an gemeindeverwaltung@speicher.ar.ch.

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Meldung über das Betreiben eines Gelegenheitsanlass (PDF, 156 kB) Download 0 Meldung über das Betreiben eines Gelegenheitsanlass
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