Veranstaltungsbewilligung
Gestützt auf kantonale Vorgaben hat die Gemeinde Speicher das Verfahren für die Bewilligung von öffentlichen Veranstaltungen festgelegt.
Für öffentliche Veranstaltungen besteht teilweise eine Bewilligungspflicht. Geplante Veranstaltungen sind daher der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft sodann, inwieweit eine Bewilligung erforderlich ist.
Ein Gesuch ist möglichst frühzeitig, mindestens 30 Tage vor dem Anlass, mit allen dazugehörigen Formularen und Konzepten (siehe Merkblatt) an gemeindeverwaltung@speicher.ar.ch oder an Gemeindekanzlei, Dorf 10, 9042 Speicher einzureichen. Teils Bewilligungen müssen durch den Veranstalter vorab eingeholt werden.
Von dieser Regelung ausgenommen sind öffentliche Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumen, die über das Reservationssystem der Gemeinde gebucht werden. Diese gelten mit der Reservation als bewilligt und benötigen keine separate zusätzliche Bewilligung.
Unten finden Sie das Merkblatt den Antrag sowie weitere Dokumente.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Veranstaltungen - Merkblatt (PDF, 186 kB) | Download | 0 | Veranstaltungen - Merkblatt |
| Übersicht Dorfplatz (PDF, 14.81 MB) | Download | 1 | Übersicht Dorfplatz |
| Übersicht Viehschauwiese (PDF, 14.16 MB) | Download | 2 | Übersicht Viehschauwiese |
| Übersicht Vorplatz Schulhaus Zentral (PDF, 13.93 MB) | Download | 3 | Übersicht Vorplatz Schulhaus Zentral |
| Übersicht Vorplatz Schulhaus Buchen (PDF, 13.54 MB) | Download | 4 | Übersicht Vorplatz Schulhaus Buchen |
| Übersicht Vorplatz Schulhaus Schwendi (PDF, 14.49 MB) | Download | 5 | Übersicht Vorplatz Schulhaus Schwendi |
| Übersicht Vögelinsegg (PDF, 14.09 MB) | Download | 6 | Übersicht Vögelinsegg |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei / Personaldienste | 071 343 72 07 | michal.herzog@speicher.ar.ch |