Betriebsbewilligung Gelegenheitsanlass

Wer einen Gelegenheitsanlass (von beschränkter Dauer) betreiben will, indem alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, hat dem Gemeinderat eine schriftliche Meldung zu machen.

Zusätzlich ist bei der Erstellung von temporär aufgestellten Bauten (Zelt-, Festbauten und dgl.) vorgängig Kontakt mit dem kommunalen Brandschutzexperten (Marcel Tanner, Tel. 071 343 78 83) aufzunehmen.

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