E-Mitwirkung, Vernehmlassung zur Totalrevision Entschädigungsreglement

14. August 2025

Vernehmlassung zur Totalrevision Entschädigungsreglement, Speicher

Der Entwurf des totalrevidierten Entschädigungsreglements für Behördenmitglieder und nebenamtliche Funktionäre der Gemeinde Speicher liegt vor. Der Gemeinderat hat diesen Entwurf an seiner Sitzung vom 13. Mai 2025 verabschiedet und basierend auf Art. 15 der Gemeindeordnung der Vernehmlassung unterstellt.

Im Rahmen der Vernehmlassung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner und sämtliche interessierten Kreise eingeladen von dieser Mitwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Vernehmlassung dauert vom 16. August bis 15. September 2025.

 

Ort der Auflage:

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Gemeindekanzlei persönlich oder digital auf unserer E-Mitwirkungsplattform einsehbar.

 

Mitwirkungsmöglichkeiten

Die Unterlagen und weitere Informationen zur Vernehmlassung sind auf www.mitwirken-speicher.ch (oder Direktlink über die Startseite der Gemeindewebseite) aufgeschaltet. Mit der E-Mitwirkung besteht eine einfache und benutzerfreundliche Plattform, sich zu den Unterlagen äussern zu können. Stellungnahmen und Anregungen können auch auf dem herkömmlichen schriftlichen Weg innerhalb des Mitwirkungsprozesses bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

 

Rechtliche Hinweise:

Die Mitwirkungsfrist beginnt am 16. August 2025. Eingaben sind direkt über die E-Mitwirkungsplattform (www.mitwirken-speicher.ch) oder schriftlich und unterzeichnet bis spätestens 15. September 2025 an untenstehende Kontaktstelle einzureichen. Die eingereichten Eingaben werden im Anschluss gesamthaft oder einzeln beantwortet.

 

Kontaktstelle:

Gemeinde Speicher - Gemeindekanzlei, Provisorium Buchenstrasse 30, 9042 Speicher