Die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden ist zuständig für verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung:

  • Berechnung der Ansprüche und Auszahlung
  • Gesuchseinreichung 
  • Persönliche Fragen

Weitere Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei den
Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden
Neue Steig 15
9102 Herisau
Telefon: 071 354 51 51
E-Mail: info@sovar.ch

Öffnungszeiten Sozialversicherungen

Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr

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