Vermittleramt Kreis 2 Appenzeller Mittelland
Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch.
Kreis 2
umfassend die Gemeinde Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen
Die Aufsicht über die Vermittlerämter wird durch das Obergericht ausgeübt.
Kontakt
Vermittleramt Kreis 2 Appenzeller MittellandLandsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
Tel. 071 343 66 72
vermittleramt.mittelland@ar.ch
Website
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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