Fakultatives Referendum: Formelle Totalrevision Entschädigungsregelement
Fakultatives Referendum:
Formelle Totalrevision Entschädigungsreglement für Behördenmitglieder und nebenamtliche Funktionäre der Gemeinde Speicher
An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2025 hat der Gemeinderat das totalrevidierte Entschädigungsreglement der Gemeinde Speicher genehmigt.
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 9 lit. d der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft vom 28. Februar bis 30. März 2026.
Das totalrevidierte Entschädigungsreglement samt Anhang und weiteren Unterlagen, sind unten ersichtlich oder können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Eine Abstimmung findet basierend auf Art. 9 der Gemeindeordnung Speicher statt, wenn mindestens 50 Stimmberechtigte dies innert 30 Tage nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30. März 2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Speicher - Gemeindekanzlei
Dorf 10
9042 Speicher
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Erläuternder Bericht (PDF, 184 kB) | Download | 0 | Erläuternder Bericht |
| Entschädigungsreglement_finale Fassung für fak. Referendum (PDF, 196 kB) | Download | 1 | Entschädigungsreglement_finale Fassung für fak. Referendum |
| bisheriges Entschädigungsreglement für Behördenmitglieder und (PDF, 574 kB) | Download | 2 | bisheriges Entschädigungsreglement für Behördenmitglieder und |
| Lohntabelle bgs 142.211 (PDF, 80 kB) | Download | 3 | Lohntabelle bgs 142.211 |