Fakultatives Referendum: Formelle Totalrevision Entschädigungsregelement

27. Februar 2026

Fakultatives Referendum:

Formelle Totalrevision Entschädigungsreglement für Behördenmitglieder und nebenamtliche Funktionäre der Gemeinde Speicher

An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2025 hat der Gemeinderat das totalrevidierte Entschädigungsreglement der Gemeinde Speicher genehmigt.

Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 9 lit. d der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft vom 28. Februar bis 30. März 2026.

Das totalrevidierte Entschädigungsreglement samt Anhang und weiteren Unterlagen, sind unten ersichtlich oder können  auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:

Eine Abstimmung findet basierend auf Art. 9 der Gemeindeordnung Speicher statt, wenn mindestens 50 Stimmberechtigte dies innert 30 Tage nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 30. März 2026

Kontaktstelle:

Gemeinde Speicher - Gemeindekanzlei
Dorf 10
9042 Speicher

Zugehörige Objekte

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Entschädigungsreglement_finale Fassung für fak. Referendum (PDF, 196 kB) Download 1 Entschädigungsreglement_finale Fassung für fak. Referendum
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