Überbauungsplan Wies V Inserat fakultatives Referendum
Fakultatives Referendum: Überbauungsplan Wies V
Betrifft: 9042 Speicher
In Anwendung von Art. 48 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. September 2022 den Überbauungsplan Wies V mit Sonderbauvorschriften und Planungsbeilagen erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die im Auflageverfahren (Art. 46 BauG) eingegangene Einsprache wurde gütlich geeinigt. Der Gemeinderat musste nicht über die Einsprache entscheiden.
Einsicht:
Der Überbauungsplan samt Sonderbauvorschriften, Gemeinderatsentscheid vom 15. September 2022 und Planungsbeilagen kann auf der Webseite www.speicher.ch unter der Rubrik >Aktuell>News oder im Foyer der Gemeindeverwaltung im 2. Stock eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Allfällige Abstimmungsbegehren sind gemäss Art. 11 der Gemeindeordnung innert der angegebenen Frist, mit den Unterschriften von mindestens 50 Stimmberechtigten versehen, dem Gemeinderat Speicher einzureichen. Wird das Begehren erreicht, ist der Überbauungsplan Wies V zur Abstimmung zu bringen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.10.2022 à Kontrolle mit Veröffentlichung
Kontaktstelle:
Gemeinde Speicher – Gemeindekanzlei
z.H. Gemeinderat
Dorf 10
9042 Speicher