Personen, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, haben Anspruch auf Ausstellung eines Schweizer Passessofern kein Verweigerungs- oder Entzugsgrund vorliegt. Jeder Schweizer Bürger darf insgesamt nur einen Schweizer Pass besitzen.

Am 1. März 2010 trat die revidierte Ausweisgesetzgebung des Bundes in Kraft, welche den biometrischen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken, auch Pass 10 oder E-Pass genannt, einführt. Diese Daten resp. ein Pass 10 sind nötig, um in bestimmte Länder einreisen zu dürfen.
Die Ausgabe der alten Pässe wird eingestellt. Jedoch bleiben die heutigen Passmodelle - Pässe 03 ohne und 06 mit elektronisch gespeichertem Foto –bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Beachten Sie aber bei Reisen in die USA die Passanforderungen!

Neu sind nicht mehr die Gemeinden, sondern der Kanton für das gesamte Ausstellungsverfahren von Pässen zuständig. Das Passbüro von Appenzell Ausserrhoden befindet sich im Regierungsgebäude in Herisau. Pässe 10 können dort online oder telefonisch beantragt werden. Zur Erfassung der biometrischen Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) ist ein persönliches Erscheinen nötig.

Passbüro
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

Tel.:071 353 67 87
Fax:071 353 68 64
passbuero@ar.ch
http://www.ar.ch/pass


Biometrischer Pass
Wer einen biometrische Pass (Pass 10) möchte, kann diesen online oder telefonisch (071 353 67 87) beantragen. Die Erfassung der biometrischen Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) vor Ort im Passbüro ist in jedem Fall zwingend notwendig. Eine telefonische Voranmeldung (Terminreservation) wird empfohlen.

Gebühren:
Fr. 60.--* für Kinder und Jugendliche bis zum 18. vollendeten Lebensjahr
Fr. 140.--* für Erwachsene
*zzgl. Fr. 5.-- Portokosten

Der Pass muss direkt bar oder mit EC-Card/Postcard bezahlt werden. Nach der Produktion wird der neu erstellte Pass mit der Post zugestellt.

Gültigkeit:
5 Jahre bei Kindern und Jugendlichen (18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt)
10 Jahre bei Erwachsenen


Kombiangebot Pass und Identitätskarte
Sie beantragen beim Passbüro gleichzeitig online oder telefonisch (071 353 67 87) einen Pass 10 und eine Identitätskarte. Damit sparen Sie Zeit und Geld, weil für die Beantragung von zwei Ausweisen nur einmal persönlich vorgesprochen werden muss - und Sie für die Identitätskarte nur einen kleinen Aufpreis bezahlen müssen.

Gebühren:
Fr. 68.--* für Kinder und Jugendliche bis zum 18. vollendeten Lebensjahr
Fr. 148.--* für Erwachsene
*zzgl. Fr. 10.-- Portokosten

Das Kombiangebot Pass 10 und Identätskarte muss direkt bar oder mit EC-Card/Postcard bezahlt werden. Nach der Produktion werden die neu erstellten Ausweise mit der Post zugestellt.

Wer jedoch eine Identitätskarte (ID) benötigt, kann diese wie bis anhin bei der Wohngemeinde beantragen. Die Identitätskarte (ID) wird bis auf Weiteres in der heutigen Form ohne Chip und ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Ob es je eine Schweizer ID mit Daten-Chip geben wird, wird der Bundesrat später entscheiden. Er wird bei seinem Entscheid namentlich auch die internationale Entwicklung berücksichtigen. Wenn immer möglich soll die Wahlmöglichkeit zwischen einer biometrischen IDK und einer ohne solche Daten gewahrt bleiben.


Provisorischer Pass
Ein provisorischer Pass (Not-Pass) kann in begründeten Notsituationen von den Passstellen innert kurzer Zeit ausgestellt werden. Der provisorische Pass wird aber vom Staate Katar gar nicht und von den USA seit dem Juli 2009 nur mit Visum akzeptiert.

Wann ist ein provisorischer Pass nötig?
In dringenden Situationen, wenn
  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht;
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist);
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt.

Ein provisorischer Pass - erkennbar am breiten weissen Band im unteren Teil - wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes und allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer ausgestellt; jedoch für maximal 12 Monate.

Wo kann der provisorische Pass beantragt werden?
Der provisorische Pass kann beim kantonalen Passbüro online oder telefonisch (071 353 67 87) beantragt werden. Er muss bei der Einreise in die Schweiz zurückgegeben werden. In der Regel wird er schon am Flughafen eingezogen. Die für den provisorischen Pass bezahlte Gebühr wird bei der Ausstellung eines ordentlichen Ausweises nicht angerechnet.

Gebühren:
Fr. 100.-- für Kinder und Jugendliche bis zum 18. vollendeten Lebensjahr
Fr. 100.-- für Erwachsene

Der Pass muss direkt bar oder mit EC-Card/Postcard bezahlt werden.

Die Ausstellung eines provisorischen Passes am Flughafen kostet mindestens Fr. 150.--.


Passausstellung im Ausland
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnhaft sind, bestellen den Pass bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung (Konsularkreis Ihres Wohnortes).


Der Verlust der Identitätskarte muss bei einer schweizerischen Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie erhalten dann eine Verlustanzeige. Mittels dieser kann auf der Einwohnerkontrolle eine neue IDK beantragt werden..


Angaben über Gebühren, Gültigkeit- und Ausstellungsdauer der Pässe sowie weitere Informationen zu den in der ganzen Schweiz geltenden neuen Regeln finden Sie auf der Bundesseite.

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