Das Grundbuchamt ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungssteuer.

Tarif

2 % vom Handänderungswert (minimaler Wert = amtliche Steuerschätzung)
1 % bei Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen
Steuerfrei; Handänderungen unter Ehegatten


Die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer hingegen erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung AR

Zugehörige Objekte