Coronavirus: Entschädigungen für Selbständigerwerbende (SE) und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren sowie auch Personen, die ihre Arbeit wegen Quarantänemassnahmen unterbrechen müssen

24. März 2020

Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag, 20. März 2020 Massnahmen für Selbständigerwerbende und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren sowie auch Personen, die ihre Arbeit wegen Quarantänemassnahmen unterbrechen müssen, bekannt gegeben. Jetzt liegen das Anmeldeformular und die Merkblätter zu diesen Beschlüssen vor:

- Anmeldeformular "Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung"

- Merkblatt "Corona Erwerbsersatzentschädigung"

- Merkblatt "Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus"

Wir bitten alle, die einen Anspruch geltend machen wollen, die Merkblätter zu lesen, das Antragsformular auszufüllen und den SOVAR zusammen mit den erforderlichen Dokumenten elektronisch (info@sovar.ch) oder per Post (Sozialversicherungen Appenzell Ausserhoden, Neue Steig 15, Postfach 1047, 9102 Herisau) einzureichen.

Konsultieren Sie bitte regelmässig die Homepage der Sozialversicherungen Appenzell Ausserroden. Dort werden Sie aktuell über sämtliche die SOVAR betreffenden Massnahmen informiert.

Zugehörige Objekte

Name
Anmeldungformular - Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung Download 0 Anmeldungformular - Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung
Merkblatt - Erwerbsersatzentschädigung Corona Download 1 Merkblatt - Erwerbsersatzentschädigung Corona
Merkblatt - Information für AG und SE im Zusammenhang mit dem Coronavirus Download 2 Merkblatt - Information für AG und SE im Zusammenhang mit dem Coronavirus