Überbauungsplan Unterdorf - Fakultatives Referendum
Betrifft: 9042 Speicher
In Anwendung von Art. 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 den Überbauungsplan Unterdorf mit Sonderbauvorschriften und Planungsbeilagen erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt.
Über die im Auflageverfahren (Art. 46 BauG) eingegangenen Einsprachen wurde gleichzeitig entschieden und die Einspracheentscheide mit Rekursmöglichkeit gemäss Art. 47 BauG eröffnet.
Einsicht:
Der Überbauungsplan samt Sonderbauvorschriften und Planungsbeilagen kann auf der Webseite www.speicher.ch unter der Rubrik >Aktuelles >Neuigkeiten oder im Foyer der Gemeindeverwaltung im 2. Stock eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Allfällige Abstimmungsbegehren sind gemäss Art. 11 der Gemeindeordnung für die Gemeinde Speicher innert der angegebenen Frist, mit den Unterschriften von mindestens 50 Stimmberechtigten versehen, dem Gemeinderat Speicher einzureichen. Wird das Begehren erreicht, ist der Überbauungsplan Unterdorf zur Abstimmung zu bringen.
Über allenfalls eingegangene Rekurse beim Departement Bau und Volkswirtschaft wird nach einer allfälligen Abstimmung entschieden (Art. 49 BauG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20.12.2021
Kontaktstelle:
Gemeinde Speicher – Gemeindekanzlei
z.H. Gemeinderat
Dorf 10
9042 Speicher