Teilzonenplan Brugg Parz. Nrn. 222, 227
Öffentliche Auflage: Teilzonenplan Brugg Parz. Nrn. 222, 227
Betrifft: 9042 Speicher
In Anwendung von Art. 46 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschlossen, den Teilzonenplan Brugg Parz. Nrn. 222, 227 samt Planungsbericht öffentlich aufzulegen.
Das gemäss Art. 3 des Baureglements durchgeführte Mitwirkungsverfahren wurde ohne Eingaben abgeschlossen.
Ort der Planauflage:
Der Teilzonenplan samt Planungsbericht kann auf der Webseite www.speicher.ch unter der Rubrik >Aktuelles > Neuigkeiten heruntergeladen oder im Foyer der Gemeindeverwaltung im 2. Stock eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Allfällige Einsprachen gegen den Teilzonenplan Brugg Parz. Nrn. 222, 227 sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Speicher einzureichen. Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (vgl. Wortlaut Art. 111 Baugesetz).
Können Einsprachen nicht gütlich erledigt werden, entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen gleichzeitig mit dem Erlass des Teilzonenplans Brugg Parz. Nrn. 222, 227 und eröffnet den Einspracheentscheid mit der Möglichkeit zur Rekursanmeldung beim Departement Bau und Volkswirtschaft. Beim Teilzonenplan Brugg Parz. Nrn. 222, 227 handelt es sich um eine geringfügige Änderung an Nutzungsplänen (Art. 52 Baugesetz).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.12.2021
Kontaktstelle:
Gemeinde Speicher – Gemeindekanzlei
z.H. Gemeinderat
Dorf 10
9042 Speicher
Zugehörige Objekte
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