26. Februar 2021
Öffentliche Planauflage

In Anwendung von Art. 46 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 11. Februar 2021 beschlossen, den

Überbauungsplan Unterdorf mit Sonderbauvorschriften

vom 1. März 2021 bis 30. März 2021 öffentlich aufzulegen. Der Überbauungsplan mit den Sonderbauvorschriften sowie dem zughörigen Planungsbericht inkl. Beilagen kann während der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei (1. Stock, Bauamt) während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen aufgrund der ausserordentlichen Situation auf der Homepage der Gemeinde einsehbar (Rubrik Neuigkeiten).

Mit dem Überbauungsplan Unterdorf wird gemäss der Möglichkeit von Art. 41 Abs. 1 Ziff. a) Baugesetz bei der Geschosszahl und der Intensität der Nutzung von den in der jeweiligen Zone geltenden Vorschriften gemäss Baureglement abgewichen. Die Abweichungen sind im Planungsbericht beschrieben und dargestellt (Kapitel 7 und Anhang).

Zusätzlich hat der Gemeinderat die Visierung des Überbauungsplans Unterdorf gemäss Art. 41 Abs. 3 Baugesetz angeordnet. Visiert sind die baulichen Möglichkeiten gemäss Überbauungsplan (Baufelder und definierte Höhen) und nicht das dem Überbauungsplan zugrunde liegende Überbauungskonzept gemäss Beilageplänen.

Allfällige Einsprachen gegen den Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Speicher einzureichen. Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (vgl. Wortlaut Art. 111 Baugesetz).

Können Einsprachen nicht gütlich erledigt werden, entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen gleichzeitig mit dem Erlass des Überbauungsplans Unterdorf und eröffnet den Einspracheentscheid mit der Möglichkeit zur Rekursanmeldung beim Departement Bau und Volkswirtschaft. Nach Erlass des Überbauungsplans Unterdorf wird dieser in Anwendung von Art. 48 Baugesetz dem fakultativen Referendum unterstellt.

9042 Speicher, 26. Februar 2021 Gemeinderat Speicher

Zugehörige Objekte

Name
up_unterdorf_b1_projektdokumentation.pdf Download 0 up_unterdorf_b1_projektdokumentation.pdf
up_unterdorf_b2_richtprojekt_umgebung.pdf Download 1 up_unterdorf_b2_richtprojekt_umgebung.pdf
up_unterdorf_b3_beurteilung_strassenlarmimmissionen.pdf Download 2 up_unterdorf_b3_beurteilung_strassenlarmimmissionen.pdf
up_unterdorf_b4_beurteilung_strassenlarmimmissionen.pdf Download 3 up_unterdorf_b4_beurteilung_strassenlarmimmissionen.pdf
up_unterdorf_b5_ortung_uberwachung_quellen.pdf Download 4 up_unterdorf_b5_ortung_uberwachung_quellen.pdf
up_unterdorf_b6_vereinbarung_TZPunterdorf_wasserrecht.pdf Download 5 up_unterdorf_b6_vereinbarung_TZPunterdorf_wasserrecht.pdf
up_unterdorf_b7_ar_natur_im_siedlungsraum.pdf Download 6 up_unterdorf_b7_ar_natur_im_siedlungsraum.pdf
up_unterdorf_plan_sonderbauvorschriften.pdf Download 7 up_unterdorf_plan_sonderbauvorschriften.pdf
up_unterdorf_planungsbericht.pdf Download 8 up_unterdorf_planungsbericht.pdf