Todesfälle / Bestattungen
Die Angehörigen werden gebeten, möglichst rasch das Bestattungsamt aufzusuchen, um die nötigen Formalitäten zu veranlassen. Voraussetzung ist, dass der ärztliche Todesschein bereits vorliegt.
Das Bestattungsamt unterstützt die Angehörigen bei der Organisation der Überführung und der Bestattung.
Es ist möglich, beim Bestattungsamt einen Bestattungswunsch zu hinterlegen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 071 343 72 00 | gemeindeverwaltung@speicher.ar.ch |
Name | Download |
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