Wegzug aus der Gemeinde Speicher AR Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen
Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.
Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der alten Gemeinde abgemeldet haben.
So können Sie sich in Speicher abmelden:
- Online (www.eumzug.swiss)
- Telefonisch (071 343 72 01)
- Am Schalter (Einwohnerkontrolle, Dorf 10, 9042 Speicher)
Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Abmeldung mitbringen bzw. online zur Hand haben:
· Identitätskarte(n)
· Niederlassungsausweis(e)
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.