Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt ist zuständig für Notariatsaufgaben mit Schwerpunkt des Güter- und Erbrechts. Die Hauptaufgaben umfassen:
- Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen
- Inventarisation sämtlicher Nachlässe
- Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge
- Erstellung von Erbbescheinigungen
- Vornahme der Erbteilungen (von Amtes wegen Art. 76 ff. Kant. EG ZGB)
- Beratung in allen güter- und erbrechtlichen Angelegenheiten
Bitte telefonieren Sie uns vorgängig, damit wir einen Termin vereinbaren können und somit genügend Zeit für Sie und Ihr Anliegen haben.
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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