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speicher700

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Urnen Öffnungszeiten Urne beim Gemeindehaus:

Mittwoch bis Freitag vor der Abstimmung
09.30h - 11.30h / 14.00h - 17.00h

Freitag
18.00h - 19.00h

Samstag
18.00h - 19.00h

Sonntag
09.30h - 11.00h

Am Sonntag steht ebenfalls eine Urne im oberen Eingangsbereich des Kindergarten Speicherschwendis.
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Kantonale Verwaltung und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?

Für die briefliche Stimmabgabe kann der Stimmrechts-Ausweis zwecks Adressierung umgedreht ins gleiche Kuvert gelegt werden, in welchen Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Die Adresse mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" muss im Fenster des Kuverts sichtbar sein.

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Ab-stimmungsmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  3. Das so an das Abstimmungsbüro adressierte und vorfrankierte Fensterkuvert kann der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Kontakt stefan.weber@speicher.ar.ch

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