Prämienverbilligung 2020 - Antragsformular und Merkblatt

17. Dezember 2019

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:

  • AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
  • Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung

 

Antrag zur Prämienverbilligung:
Bitte den Antrag auf Prämienverbilligung 2020 in Blockschrift ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den folgenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2020 (Am 31. März 2020 lief die Einreichefrist für die Anmeldung der individuellen Prämienverbilligung 2020 ab. Die Regierung hat angesichts der Corona-Lage beschlossen, dass bis Ende April 2020 eine Härtefallregelung anzuwenden ist. Konkret heisst dies, dass die im April 2020 eingereichten Antragsformulare ebenfalls akzeptiert werden.) der AHV-Gemeindezweigstelle Speicher einreichen:

  • Kopie der definitiven Berechnungsmitteilung 2018 der Staats- und Gemeindesteuern (oder letzte definitive Veranlagung)

  • Kopien der Krankenversicherer-Policen sämtlicher Familienmitglieder für 2020, aus denen die KVG-Prämie mit Jahresfranchise hervorgehen

Anträge die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtig werden und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung 2020 erlischt!

Allfällige Prämienverbilligungen werden direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen.
Gemäss der Verordnung des Regierungsrates zum EG zum KVG darf die ausbezahlte Prämienverbilligung die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung nicht übersteigen.

 

Merkblatt zur Prämienverbilligung:
Merkblatt zur Prämienverbilligung 2020.

 

Weitere Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.

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