Öffentliche Auflage / Bekanntgabe - Flurgenossenschaft Höhenweg in der Gemeinde Speicher

17. Januar 2019

Im Sinne von Art. 703 ZGB und Art. 167 ff. EG zum ZGB wurde am 01. Dezember 2018 die Flurgenossenschaft Höhenweg in der Gemeinde Speicher gegründet. Die Flurgenossenschaft Höhenweg mit Sitz in Speicher bezweckt den Unterhalt sowie die notwendige Verbesserungen der Strasse Höhenweg. Zum Unterhalt gehört auch der Winterdienst. Die Linienführung ist aus dem Situationsplan ersichtlich.

Die Statuten, das Gründungsprotokoll, der Situationsplan mit genauer Abgrenzung des Einzugsgebiets sowie der Unterhaltsperimeter (Kostenteiler) liegen während 30 Tagen, in der Zeit vom 18. Januar bis 16. Februar 2019, auf der Gemeindekanzlei Speicher, Dorf 10, 9042 Speicher, zur öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Mögliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit be­stimmten Begehren und Begründung an die Gemeindekanzlei Speicher, zu­handen der Flurgenossenschaft Höhenweg, einzureichen (Art. 174 EG zum ZGB).

9042 Speicher, 17. Januar 2019, GEMEINDEKANZLEI SPEICHER