Kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 17. März 2019 - Zeitpunkt der Einreichung der nicht amtlichen Wahlzettel für die politischen Parteien, Gruppierungen und kandidierenden Personen ohne Zugehörigkeit zu einer dieser Organisationen

17. Januar 2019

Alle Stimmberechtigten erhalten für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom 17. März 2019 die entsprechenden leeren, amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln, z.B. von Parteien oder anderen Organisationen, ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit den amtlichen Wahlzettel übereinstimmen und im amtlich zugestellten Couvert eingelegt werden (s. Art. 33 des Gesetzes über die politischen Rechte).

Die Gemeindekanzlei bietet den politischen Parteien, Gruppierungen und kandidierenden Personen ohne Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder Gruppierung an, die Kosten für den Druck der nicht amtlichen Wahlzettel zu übernehmen und für den ordentlichen Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigten zustellen zu lassen.

Die politischen Parteien, Gruppierungen und kandidierende Personen ohne Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder Gruppierung, welche davon Gebrauch machen möchten, sind eingeladen, der Gemeindekanzlei ihre Angaben bis spätestens 01. Februar 2019 (Eintreffen bei der Gemeindekanzlei und bei der Druckerei Lutz AG) zu melden. Diese müssen enthalten: Name, Vorname, Beruf oder Amt, Wohnort sowie die Bezeichnung der Organisation (Partei, Gruppierung, Wahlkomitee etc.). Sollte ein Logo auf den Wahlzetteln gedruckt werden (nur schwarz), so ist es in digitaler Form einzureichen. Zudem ist die Adresse (inkl. E-Mail und Telefonnummer) einer Kontaktperson anzugeben

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei (Tel. 071 343 72 07).

9042 Speicher, 17. Januar 2019, GEMEINDEKANZEI SPEICHER