Öffentliches Auflageverfahren<br>Strassenverzeichnis

17. Januar 2018

Der Gemeinderat hat am 10. Januar 2018, gestützt auf Art. 8 des Strassengesetzes (bGS 731.11), das Strassenverzeichnis zur öffentlichen Auflage verabschiedet. In Anwendung von Art. 37 ff. des kantonalen Strassengesetzes liegt das Strassenverzeichnis mit dem dazugehörigen Plan vom 22. Januar bis 20. Februar 2018 auf der Gemeindekanzlei Speicher, Bauamt (1. Stock), Dorf 10, 9042 Speicher, öffentlich auf oder kann beiliegend heruntergeladen werden. Mögliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit bestimm­ten Begehren und Begründung, an die Gemeindekanzlei Speicher, Dorf 10, 9042 Speicher, einzureichen 9042 Speicher, 19. Januar 2018, Gemeindekanzlei Speicher

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